Interview mit Uwe Scharen zur deutschen Patentrechtsreform

Interview mit Uwe Scharen zur deutschen Patentrechtsreform

Das Bundeskabinett hat vor kurzem den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Regierungsentwurf) beschlossen, der inzwischen dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorgelegt worden ist. Der Regierungsentwurf enthält u.a. einen Vorschlag zur Einschränkung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs in bestimmten Ausnahmefällen auf Grundlage von Verhältnismäßigkeitserwägungen.

4iP Council hat Herr Uwe Scharen, ehemaligen Vorsitzenden Richter des für das Patentrecht zuständigen 10. Senats des Bundesgerichtshofs, um seine Meinung zum entsprechenden Vorschlag gebeten.

Zusammenfassung: Interview mit Uwe Scharen zur deutschen Patentrechtsreform

Das Bundeskabinett hat vor kurzem den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (Regierungsentwurf) beschlossen, der inzwischen dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorgelegt worden ist. Der Regierungsentwurf enthält u.a. einen Vorschlag zur Einschränkung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs in bestimmten Ausnahmefällen auf Grundlage von Verhältnismäßigkeitserwägungen.

4iP Council hat Uwe Scharen, ehemaligen Vorsitzenden Richter des für das Patentrecht zuständigen 10. Senats des Bundesgerichtshofs, um seine Meinung zum entsprechenden Vorschlag gebeten.

1. Hintergrund und wesentliche

Elemente des Vorschlags Gefragt nach den Problemen, welche die Reform adressieren soll, weist Herr Scharen darauf hin, dass es durchaus – wenn auch nur ausgesprochen wenige – Fälle geben könne, in denen eine Unterlassungsverfügung, die ein gerichtliches Verbot mit sofortiger Wirkung nach sich ziehe, als nicht sachgerecht erscheinen könne. Im geltenden deutschen Recht decke der allgemeine Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch im Patentrecht gelte, solche Fälle grundsätzlich ab.